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Finanzlexikon: aktivgeschaeft

aktivgeschaeft

Aktivgeschäft
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Aktivgeschäft bezeichnet bei Kreditinstituten die Summe der Forderungen aus dem Kreditgeschäft. Diese werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Hinzuzurechnen sind die Eventualverbindlichkeiten aus der Weitergabe von Wechseln, Kreditbürgschaften, dem Avalgeschäft und aus der Eröffnung von Akkreditiven, die nicht in der Bilanz, jedoch im Geschäftsbericht ausgewiesen werden.

Im Rahmen der Publikation der Geschäftszahlen erfolgt der Ausweis nach den Befristungen der ursprünglichen Forderungen.

Aktivgeschäft =

täglich fällige Forderungen (Forderungen aus Kontokorrentkrediten)
+ kurzfristige Forderungen (Ursprungslaufzeiten bis zu drei Monaten)
+ mittelfristige Forderungen (Ursprungslaufzeiten von drei Monaten bis unter vier Jahren)
+ langfristige Forderungen (Ursprungslaufzeiten über vier Jahre)

+ Eventualverbindlichkeiten

weitergegebene Wechsel
Kreditbürgschaften
aus dem Avalgeschäft
aus dem Akkreditivgeschäft

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